Wappen / Charta

Wappen-Beschreibung der Donauschwaben

Oberes Feld
Der Reichsadler ist schon seit Kaiser Karl dem Großen kaiserliches Wahrzeichen. Er lebte von 02.04.742 bis 28.01.814, und war König der Franken und wurde im Jahre 800 zum Kaiser erhoben. Der "gestümmelte" Adler breitet schirmend seine Schwingen über die mittlere Donau und erinnert an die Schutzpflicht der römisch-deutschen Kaiser. Der Adler hat die schwarze Farbe und der Untergrund ist gelb.

Mittleres Feld
Der Querbalken versinnbildlicht die Donau. Farbe: blau

Unteres Feld
Die wehrhafte Festung Temeschburg steht als Symbol für die kaiserliche deutsche Wehranlagen und Militärgrenze gegen die Türken im Südosten von Europa. Sie ist flankiert rechts von der Sichel des abnehmenden Mondes, Symbol des Islams und der untergehenden türkischen-islamischen Bedrohung des Abendlandes im 17. und 18. Jahrhundert.
Auf der anderen Seite leuchtet die aufgehende gelbe Sonne, Symbol des Prinzen Eugen von Savoyen sowie für Sieg und Wiedererstarkung der westlichen und christlichen Kultur im 18. Jahrhundert. Gleichzeitig Wahrzeichen für Christus, Erneuerung der christlichen Kultur des Landes im Donaubecken gegen Barbarei und den zurück weichenden Islam sowie für die Gerechtigkeit und Liebe.
Das Feld ist perspektivisch liniert, das auf Ackerfurchen hin weist; kultivierter fruchtbarer Boden, mit der Pflugschar von den Donauschwaben urbar gemacht.
Die sechs Festungstürme stehen für die sechs donauschwäbischen Hauptsiedlungsgebiete: Südwestliches Ungarisches Mittelgebirge, Schwäbische Türkei, Slawonien-Syrmien, Batschgau, Banat, Sathmar mit Kreisch-Mieresch-Gebiet. Die weiße Farbe der Häuser und Türme ist das Symbol für die friedliche Gesinnung der Donauschwaben, und der untere Bereich ist grün für die Hoffnung und den Aufbau im Donauraum von einer Wildnis zur Kornkammer Europas.
Die deutschen Nationalfarben schwarz-rot-gold sind ein Sinnbild des deutschen Einheitswillen und Farben des Deutschen Bundes, aufgenommen, weil sich die donau-schwäbische Stammesgeschichte bis 1806 im Rahmen des römisch-deutschen Reiches vollzog.
Urheber: Hans Diplich, Frankenholz/Saar


Charta der Vertriebenen

Am 5. August 1950 wurde diese Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart auf einer Großkundgebung in Gegenwart von Mitgliedern der Bundesregierung, der Kirchen und der Parlamente von dem Unbekannten Heimatvertriebenen verkündet. Sie trägt die Unterschriften der Sprecher der Landsmannschaften der Vertriebenen sowie der Vorsitzenden des Zentralverbandes der vertriebenen Deutschen und seiner Landesverbände. In allen Teilen Deutschland wurde sie auf Großkundgebungen verkündet.

Hier folgt der Text der Charta:
Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischem Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker haben die erwählten Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach Prüfung ihres Gewissen beschlossen, dem Deutschen Volk und der Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung ab zugeben, die die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung eines freien und geeinten Europas ansehen:

1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluss ist uns ernst und heilig in Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.

2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können.

3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau Deutschland und Europa.
Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten.
Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Dafür fühlen wir uns berufen zu verlangen, dass das Recht auf Heimat als eines von Gott geschenkten Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird.
So lange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen, geläuterten Formen verständnisvollen und verständnisvollen und brüderlichen Zusammenlebens mit allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken.

Darum fordern und verlangen wir heute wie gestern:
1. Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vorm Gesetz, sondern auch in der Wirklichkeit des Alltags.

2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes.

3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenenin das Leben des deutschen Volkes.

4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den Wiederaufbau Europas.
Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden.
Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem Gewissen entspricht.
Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen Heimatvertriebenen, wie aller Flüchtling, ein Weltproblem ist, dessen Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger Leistung fordert.
Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg in eine bessere Zukunft gefunden wird.


Stuttgart, 5. August 1950

Telefon (06261) 12286  Geschäftsstelle: Diedesheimerstr. 2, 74821 Mosbach  E-Mail: donauschwaben@donauschwaben-mosbach.de  Neu Erstellt am 01.08.2012  © charly 2012