Wappen / Charta
Oberes Feld
Der Reichsadler ist schon seit Kaiser Karl dem Großen kaiserliches Wahrzeichen. Er lebte von
02.04.742 bis 28.01.814, und war König der Franken und wurde im Jahre 800 zum Kaiser erhoben.
Der "gestümmelte" Adler breitet schirmend seine Schwingen über die mittlere Donau und
erinnert an die Schutzpflicht der römisch-deutschen Kaiser. Der Adler hat die schwarze Farbe
und der Untergrund ist gelb.
Mittleres Feld
Der Querbalken versinnbildlicht die Donau. Farbe: blau
Unteres Feld
Die wehrhafte Festung Temeschburg steht als Symbol für die kaiserliche deutsche Wehranlagen und
Militärgrenze gegen die Türken im Südosten von Europa. Sie ist flankiert rechts von
der Sichel des abnehmenden Mondes, Symbol des Islams und der untergehenden
türkischen-islamischen Bedrohung des Abendlandes im 17. und 18. Jahrhundert.
Auf der anderen Seite leuchtet die aufgehende gelbe Sonne, Symbol des Prinzen Eugen von Savoyen
sowie für Sieg und Wiedererstarkung der westlichen und christlichen Kultur im 18. Jahrhundert.
Gleichzeitig Wahrzeichen für Christus, Erneuerung der christlichen Kultur des Landes im
Donaubecken gegen Barbarei und den zurück weichenden Islam sowie für die Gerechtigkeit und
Liebe.
Das Feld ist perspektivisch liniert, das auf Ackerfurchen hin weist; kultivierter fruchtbarer Boden,
mit der Pflugschar von den Donauschwaben urbar gemacht.
Die sechs Festungstürme stehen für die sechs donauschwäbischen Hauptsiedlungsgebiete:
Südwestliches Ungarisches Mittelgebirge, Schwäbische Türkei, Slawonien-Syrmien,
Batschgau, Banat, Sathmar mit Kreisch-Mieresch-Gebiet. Die weiße Farbe der Häuser und
Türme ist das Symbol für die friedliche Gesinnung der Donauschwaben, und der untere
Bereich ist grün für die Hoffnung und den Aufbau im Donauraum von einer Wildnis zur
Kornkammer Europas.
Die deutschen Nationalfarben schwarz-rot-gold sind ein Sinnbild des deutschen Einheitswillen und
Farben des Deutschen Bundes, aufgenommen, weil sich die donau-schwäbische Stammesgeschichte bis
1806 im Rahmen des römisch-deutschen Reiches vollzog.
Urheber: Hans Diplich, Frankenholz/Saar
Stuttgart, 5. August 1950
Charta der Vertriebenen
Am 5. August 1950 wurde diese Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart
auf einer Großkundgebung in Gegenwart von Mitgliedern der Bundesregierung, der
Kirchen und der Parlamente von dem Unbekannten Heimatvertriebenen verkündet. Sie
trägt die Unterschriften der Sprecher der Landsmannschaften der Vertriebenen
sowie der Vorsitzenden des Zentralverbandes der vertriebenen Deutschen und seiner
Landesverbände. In allen Teilen Deutschland wurde sie auf
Großkundgebungen verkündet.
Hier folgt der Text der Charta:
Im Bewußtsein ihrer Verantwortung vor Gott und den Menschen, im
Bewußtsein ihrer Zugehörigkeit zum christlich-abendländischem
Kulturkreis, im Bewußtsein ihres deutschen Volkstums und in der Erkenntnis der
gemeinsamen Aufgabe aller europäischen Völker haben die erwählten
Vertreter von Millionen Heimatvertriebenen nach reiflicher Überlegung und nach
Prüfung ihres Gewissen beschlossen, dem Deutschen Volk und der
Weltöffentlichkeit gegenüber eine feierliche Erklärung ab zugeben, die
die Pflichten und Rechte festlegt, welche die deutschen Heimatvertriebenen als ihr
Grundgesetz und als unumgängliche Voraussetzung für die Herbeiführung
eines freien und geeinten Europas ansehen:
1. Wir Heimatvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser
Entschluss ist uns ernst und heilig in Gedenken an das unendliche Leid, welches im
besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit gebracht hat.
2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf
die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne
Furcht und Zwang leben können.
3. Wir werden durch harte, unermüdliche Arbeit teilnehmen am Wiederaufbau
Deutschland und Europa.
Wir haben unsere Heimat verloren. Heimatlose sind Fremdlinge auf dieser Erde. Gott
hat die Menschen in ihre Heimat hineingestellt. Den Menschen mit Zwang von seiner
Heimat trennen, bedeutet, ihn im Geiste töten.
Wir haben dieses Schicksal erlitten und erlebt. Dafür fühlen wir uns
berufen zu verlangen, dass das Recht auf Heimat als eines von Gott geschenkten
Grundrechte der Menschheit anerkannt und verwirklicht wird.
So lange dieses Recht für uns nicht verwirklicht ist, wollen wir aber nicht zur
Untätigkeit verurteilt beiseite stehen, sondern in neuen, geläuterten Formen
verständnisvollen und verständnisvollen und brüderlichen
Zusammenlebens mit allen Gliedern unseres Volkes schaffen und wirken.
Darum fordern und verlangen wir heute wie gestern:
1. Gleiches Recht als Staatsbürger nicht nur vorm Gesetz, sondern auch in
der Wirklichkeit des Alltags.
2. Gerechte und sinnvolle Verteilung der Lasten des letzten Krieges auf das
ganze deutsche Volk und eine ehrliche Durchführung dieses Grundsatzes.
3. Sinnvollen Einbau aller Berufsgruppen der Heimatvertriebenenin das Leben
des deutschen Volkes.
4. Tätige Einschaltung der deutschen Heimatvertriebenen in den
Wiederaufbau Europas.
Die Völker der Welt sollen ihre Mitverantwortung am Schicksal der
Heimatvertriebenen als der vom Leid dieser Zeit am schwersten Betroffenen empfinden.
Die Völker sollen handeln, wie es ihren christlichen Pflichten und ihrem
Gewissen entspricht.
Die Völker müssen erkennen, dass das Schicksal der deutschen
Heimatvertriebenen, wie aller Flüchtling, ein Weltproblem ist, dessen
Lösung höchste sittliche Verantwortung und Verpflichtung zu gewaltiger
Leistung fordert.
Wir rufen Völker und Menschen auf, die guten Willens sind, Hand anzulegen ans
Werk, damit aus Schuld, Unglück, Leid, Armut und Elend für uns alle der Weg
in eine bessere Zukunft gefunden wird.
Stuttgart, 5. August 1950